Juristen scheinen bisweilen darum zu wetteifern, wer die meisten Informationen in einem Satz unterbringt. Sollte das so sein, hätte das Oberlandesgericht Düsseldorf gute Chancen auf einen Spitzenplatz. Es eröffnete jüngst eine Pressemitteilung wie folgt:

„Der für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.09.2017 im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestünden.“

Am Anfang geht es ums Wesentliche

Puh. Geballte Information, aber eben ein harter Brocken mit nicht weniger als 15 Substantiven. Wie wäre es mit: ‚Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält die Schadensersatzklage, die der Käufer eines manipulierten Diesel-Autos gegen die Volkswagen AG eingereicht hat, für aussichtsreich‘?

Gerade am Anfang einer Pressemitteilung gilt es, die zentrale Botschaft herausarbeiten. Schließlich wollen wir Journalisten schnell entscheiden, ob das Thema interessant ist – und ob es sich lohnt, weiterzulesen.

Um Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, müssten sich Autoren natürlich in ihre Zielgruppe hineinversetzen. Dann wäre in diesem Fall schnell klargeworden, dass zum Beispiel der Senat und dessen Zuständigkeit zweitrangig sind. Für solche Aspekte ist weiter hinten noch mehr als genug Platz.

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