Diese Woche wurde bekannt, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) PayPal abgemahnt hat: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien zu lang und zudem völlig unverständlich, kritisieren die Verbraucherschützer. Damit verstoße der Zahlungsdienstleister gegen das gesetzliche Transparenzgebot.

Die Analyse des vzbv förderte in der Tat Erstaunliches zutage: Die AGB bestehen aus rund 1000 Sätzen und mehr als 20.000 Wörtern. Der längste Satz enthält demnach 111 (!) Wörter. Um das Machwerk komplett zu lesen, benötige ein normalbegabter Leser 80 Minuten. Auf dem Smartphone müsse man dafür 330 mal runterscrollen.

PayPal mag ein besonders krasser Fall sein, aber auch viele andere Unternehmen formulieren überlange und krude Geschäftsbedingungen: AGB lägen vielfach „auf dem sprachlichen Niveau einer Doktorarbeit in Politikwissenschaften“, kritisierte der Kommunikationsforscher Frank Brettschneider vor einigen Monaten in der Süddeutschen. „Die Sätze bestehen teilweise aus mehr als 1000 Wörtern und sind stark verschachtelt.“

Das zeigt: Unternehmer und Manager, die die AGB allein den Firmenjuristen überlassen, denken zu kurz. Denn dann entstehen Texte, die den Eindruck erwecken: Lieber Kunde, es ist uns völlig egal, ob Du verstehst, auf was Du Dich bei uns einlässt und welche Rechte Du hast.

Und ich fürchte: Dieser Eindruck ist bisweilen nicht mal falsch.

Interessant? Dann folgen Sie mir doch auf Twitter: @dschoenwitz