Am gestrigen „Tag der Muttersprache“ haben Sprachästheten und Juristen auf Twitter einige besonders schöne Beispiele für völlig unverständliche juristische Formulierungen geteilt. Hier drei eindrucksvolle Beispiele, die insbesondere die Neigung zu Schachtelsätzen und Substantiven verdeutlichen (mit Dank an @Florientes75, @Janniskamann und @_windau):

1. „Tritt der Wille, in fremden Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.“

2. „Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Fall des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.“   

3. „Die Vernehmung der unter Nummern 4 bis 6 bezeichneten Personen ist, auch wenn das Zeugnis nicht verweigert wird, auf Tatsachen nicht zu richten, in Ansehung welcher erhellt, dass ohne Verletzung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit ein Zeugnis nicht abgelegt werden.“