Den Nicht-Juristen sei erklärt: Wenn Gerichte Urteile fällen, verdichten sie die Kernaussage zu einem „Leitsatz“, der die Sache prägnant auf den Punkt bringt – soweit jedenfalls die Theorie.

Die Praxis sieht allerdings bisweilen so aus: „Im weiteren Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt, der im Vorprozess erfolglos Schadensersatzansprüche gegen die im Ausgangsverfahren mit der Prüfung und Einleitung einer Nichtzulassungsbeschwerde beauftragten Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof geltend gemacht hatte, muss der Kläger darlegen und beweisen, dass sowohl der Vorprozess als auch das Ausgangsverfahren bei hypothetischer Betrachtung erfolgreich verlaufen wären.“ (Oberlandesgericht Saarbrücken, 5 U 53/17, Quelle: @zpoblog)

49 Wörter – und keinen Deut schlauer. Aber wir machen wir aus einem solchen „Leid“- wieder einen echten „Leitsatz“? Indem wir

Das Ganze könnte dann so aussehen: „Wenn ein Rechtsanwalt Schadensersatz von einer Rechtsanwältin fordert, die im Ausgangsverfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof prüfen und einleiten sollte, muss er darlegen und beweisen, dass die Beschwerde bei hypothetischer Betrachtung Erfolg gehabt hätte.“

So wird die Sache klarer, finde ich. Und wahrscheinlich könnten wir das Ganze mit ein bisschen Hinrschmalz noch eleganter formulieren – aber das Schöne ist doch: Diesen Status haben wir ohne nennenswerten Aufwand und Kreativität erreicht. Solide Texte sind eben Hand- und kein Hexenwerk.